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Die richtige Hebamme finden - Infos und Tipps, 2. Teil

 

Eine andere Bezeichnung für Hebamme lautet Geburthelferin. Doch die Mutter dabei zu unterstützen, ihr Baby auf die Welt zu bringen, ist nur ein Teil der Arbeit einer Hebamme. Vielmehr begleitet sie die werdenden Eltern schon während der Schwangerschaft, kümmert sich um die Vorsorge und bereitet die Eltern auf die Geburt vor. Nach der Entbindung betreut die Hebamme die Mutter und den Nachwuchs bis zu acht Wochen lang.

Eine Hebamme ist somit eine medizinische Fachkraft im Bereich der Geburtshilfe - wird gleichzeitig aber auch zur Ansprechpartnerin, Vertrauten, Beraterin und Lehrerin. Klar, dass die werdenden Eltern für sich gerne die richtige Hebamme finden möchten. Und damit das klappt, haben wir in einem mehrteiligen Beitrag Infos und Tipps für die Suche nach einer Geburtshelferin zusammengestellt. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, welche Leistungen eine Hebamme erbringt und wo sich die Eltern umschauen können. Jetzt im 2. Teil kümmern wir uns um die verschiedenen Arten von Hebammen.

 

 

Die festangestellte Hebamme im Krankenhaus

Auf der Entbindungsstation im Krankenhaus arbeiten Hebammen. Ähnlich wie Krankenschwestern sind sie vor Ort und begleiten die Mutter während der Geburt. Je nachdem, wie viele Hebammen in dem Krankenhaus arbeiten und wie viele Mütter in Kürze entbinden, kann es aber sein, dass eine Hebamme mehrere Frauen gleichzeitig betreut. Außerdem kann es passieren, dass die Mutter mehrere Hebammen kennenlernt - wenn sich die Geburt nämlich in die Länge zieht und es in dieser Zeit einen oder mehrere Schichtwechsel gibt. Andererseits gehören die Hebammen zum festen Personal des Krankenhauses. Sie sind deshalb immer für Mutter und Kind da, unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit und egal, ob die Mutter alleine oder mit Begleitung ins Krankenhaus kommt.

 

 

Die Beleghebamme

Eine Beleghebamme ist eine selbstständige Hebamme. Allerdings hat sie mit dem Krankenhaus einen Vertrag abgeschlossen und kann deshalb dort einen Kreißsaal “belegen”, um Geburtshilfe zu leisten.

Ab etwa sechs Wochen vor bis zwei Wochen nach dem errechneten Geburtstermin ist die Beleghebamme rund um die Uhr in Rufbereitschaft für die werdende Mutter. Setzen die Wehen ein, gibt die Mutter ihrer Beleghebamme Bescheid. Die Hebamme leitet die Mutter dann an, was nun zu tun ist und wann es Zeit wird, ins Krankenhaus zu fahren. Im Krankenhaus bleibt die Beleghebamme die ganze Zeit über an der Seite der Mutter. Und das solange, bis das Baby da ist. Sollte es Komplikationen geben, kann jederzeit ein Arzt eingreifen.

Möchten die Eltern, dass sie eine Beleghebamme während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts betreut, können sie auf zweierlei Art suchen. So können sich die Eltern entweder zuerst nach einer Beleghebamme umschauen und anschließend in dem Krankenhaus entbinden, mit dem die Hebamme einen Vertrag geschlossen hat. Oder die Eltern entscheiden sich zuerst für ein Krankenhaus oder eine Klinik mit Belegsystem und suchen sich aus den Hebammen, die dort unter Vertrag sind, ihre Hebamme aus.

Ihre Kosten rechnet die Beleghebamme direkt mit der Krankenkasse ab. Eine Ausnahme gilt nur für die 24-Stunden-Rufbereitschaft vor der Geburt. Dafür wird eine Pauschale fällig, die die Eltern selbst bezahlen müssen. Denn die Pauschale gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

 

 

Die selbstständige Hebamme

Es gibt auch Hebammen, die selbstständig tätig sind, aber keinen Vertrag mit einem Krankenhaus oder einer Klinik haben. Sie arbeiten häufig in Geburtshäusern. Außerdem begleiten sie Hausgeburten. Ansonsten sind die Leistungen weitestgehend gleich. Das bedeutet: Eine selbstständige Hebamme begleitet die werdende Mutter während der Schwangerschaft und betreut sie und den Nachwuchs während des Wochenbetts. Auch bei der Geburt ist die Hebamme natürlich zur Stelle. Allerdings leistet sie keine Geburtshilfe im Krankenhaus.

 

 

Die Familienhebamme

Jedes Baby bringt große Veränderungen mit sich und wirbelt den bisherigen Alltag gehörig durcheinander. Und die meisten Eltern nehmen diese Herausforderungen gerne auf sich und meistern sie mit Bravur. Doch genauso gibt es auch Situationen, in denen mehr Unterstützung notwendig ist. Das ist beispielsweise bei Alleinerziehenden oder minderjährigen Müttern, aber auch bei Eltern von kranken Kindern oder bei Familien aus sozialen Risikogruppen der Fall. Um einen guten Start in die gemeinsame Zukunft zu erleichtern, können sie Hilfe von einer Familienhebamme bekommen.

Eine Familienhebamme ist eine ausgebildete und staatlich anerkannte Hebamme, die eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert hat. Dadurch kann sie neben den normalen Aufgaben einer Hebamme auch Leistungen bereitstellen, die in den Bereich der Gesundheits- und Familienpflege gehen. Im Unterschied zu einer normalen Hebamme betreut eine Familienhebamme die Familie länger. Sie kann der Familie bis zum ersten Geburtstag des Kindes mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bei ihren regelmäßigen Besuchen achtet sie vor allem darauf, dass das Baby jederzeit gut versorgt ist.

Grundsätzlich ersetzt die Arbeit einer Familienhebamme die reguläre Hebammenbetreuung nicht, sondern findet zusätzlich dazu statt. Um die Kosten muss sich die Familie keine Sorgen machen, denn sie werden von der zuständigen Stelle übernommen. Diese zuständige Stelle kann das Jugendamt, die Gemeinde oder das Sozialamt sein. Bundesweit einheitliche Regelungen dazu, an wen sich die Familie wenden muss, gibt es derzeit nicht. Die Eltern sollten deshalb bei ihrer Hebamme, dem Kinderarzt oder auch bei der Gemeindeverwaltung nachfragen, wenn sie Hilfe brauchen.

 


Im 3. und letzten Teil unserer kleinen Beitragsreihe schauen wir uns an, was eine Doula ist und macht.

Mehr Anleitungen, Ratgeber und Tipps:

Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen
Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 2
Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil
Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 2. Teil
Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten

Die richtige Hebamme finden - Infos und Tipps, 1. Teil 

 

 
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